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Welche Regeln beinhaltet der Fotokopiervertrag?

Geändert am Fri, 15 Mar 2024 um 11:18 AM

  • Werke, die jünger sind als 2005, dürfen kopiert und Werke nach 2005, kopiert und gescannt werden. Dabei ist zu beachten, dass Printmedien zu 15 % des fremden Werkes − aber nicht mehr als 20 Seiten − kopiert werden dürfen. Dies gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und Unterhaltungsliteratur.

  • Kleinere Werke dürfen vollständig kopiert/gescannt werden (Musikeditionen mit max. 6 Seiten, sonstige Druckwerke mit max. 20 Seiten, Bilder, Fotos, Abbildungen und vergriffene Werke).
    Ausgeschlossen sind hiervon Schulbücher und Unterrichtsmaterialien.


  • Auf den analogen sowie digitalen Kopien/Scans muss die Quelle (Autor, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite) angegeben werden.

  • Pro Schuljahr und Klasse darf die Kopiergrenze von 15 % bzw. 20 Seiten aus einem analogen sowie digitalen Werk nicht überschritten werden.

  • Die analogen als auch digitalen Kopien/Scans dürfen für den Unterricht, Prüfungszwecke, Schulchor und Schulorchester genutzt werden.

  • Die Vervielfältigung ist als E-Mail, Ausdruck, über PCs, Whiteboards, Beamer oder auf Speichermedien gestattet.

  • Ein Zugriff für Dritte muss ausgeschlossen bleiben

  • Bei digitalen Werken gelten die Lizenzbedingungen des Verlags.

  • Für fremdsprachige Werke gelten dieselben Regeln, außer wenn diese im Ausland erschienen sind. Diese können nicht kopiert werden, da die ausländischen Schulbuchverlage das nicht gestatten.

  • Sollte die Nutzung eines Titels die 15% überschreiten oder mehr als 20 Seiten betragen sein, muss der Verlag kontaktiert und gefragt werden, ob dies erlaubt ist.

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